Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 117 / 1999 Coll.

Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Änderung des Erlasses des Gesundheitsministeriums Nr. 57/1997 Slg., die Arzneimittel vorsieht, die vollständig von der Krankenversicherung abgedeckt sind und die Höhe der Zahlungen einzelner Wirkstoffe in der geänderten Fassung

Zeitliche Textfassungen

01.07.1999 Vorherige
In Kraft seit 01.07.1999 bis 30.06.2005
16.06.1999 Verkündet
In Kraft seit 16.06.1999
16.06.1999 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 16.06.1999 bis 30.06.1999

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