Verfassungsgesetz Nr. 117 / 1969 Coll.
Verfassungsgesetz zur Verlängerung der Amtszeit der nationalen Ausschüsse, nationalen Räte und Bundesversammlung, Oberster Gerichtshof, Regional-, Bezirks- und Militärgerichte
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.