Dekret des Außenministers Nr. 117 / 1961
Verordnung des Außenministers über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über veterinärrechtliche Maßnahmen zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Tieren, Rohstoffen und Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.