Regierungsverordnung Nr. 116 / 1950 Coll.
Verordnung zur Festlegung der Grundlage für die Bewertung der Mitglieder des bewaffneten Korps für die nationale Versicherung und die militärische Krankenpflege
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.