Regierungsverordnung Nr. 114 / 1950 Coll.

Verordnung über die Renten- und Unfallversicherung für Arbeitnehmer in einem pragmatischen oder geregelten Dienstleistungsverhältnis, das von nationalen Unternehmen, die aus früheren staatlichen Unternehmen oder bestimmten anderen nationalen Unternehmen gegründet wurden, übernommen wird

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf