Regel Nr. 114 / 1949 Coll.
Verordnung, mit der festgestellt wird, welche Bezirksgerichte in der Slowakei gerichtliche Zuständigkeit als Strafgerichte von Renteneinrichtungen ausüben
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.