Regierungsverordnung Nr. 113 / 1950 Coll.
Verordnung zur Festlegung von Einzelheiten über die Übertragung von Beamten und bestimmten Nicht-öffentlichen Bediensteten sowie über die Empfänger von Ruhestands- (Vorsorge-)Gehältern, auf nationale Rentenversicherungen und Versicherungsprämien
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.