Regierungsverordnung Nr. 113 / 1950 Coll.

Verordnung zur Festlegung von Einzelheiten über die Übertragung von Beamten und bestimmten Nicht-öffentlichen Bediensteten sowie über die Empfänger von Ruhestands- (Vorsorge-)Gehältern, auf nationale Rentenversicherungen und Versicherungsprämien

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