Dekret Nr. 112 / 2023 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 457 / 2020 Slg., über Formen der Mehrwertsteuer, geändert durch den Erlass Nr. 358 / 2021 Slg., und Erlass Nr. 525 / 2020 Slg., über Formen der Einkommensteuer, geändert durch

Gültig Ordnung In Kraft seit 27.04.2023
112.
ERKLÄRUNG
vom 18. April 2023
zur Änderung des Erlasses Nr. 457 / 2020 Slg., über Formen der Mehrwertsteuer, geändert durch den Erlass Nr. 358 / 2021 Slg., und Erlass Nr. 525 / 2020 Slg., über Formen der Einkommensteuer, geändert
Das Finanzministerium legt gemäß § 72 Abs. 4 und 5 des Gesetzes Nr. 280 / 2009 Slg., Steuergesetz, geändert durch Gesetz Nr. 283 / 2020 Slg. fest:

ČÁST PRVNÍ

Änderung des Beschlusses über Formulareinträge für Mehrwertsteuer
Čl. I
Dekret Nr. 457 / 2020 Slg., über Formen der Mehrwertsteuer, geändert durch Dekret Nr. 358 / 2021 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 wird am Ende des Absatzes 1 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe n angefügt:
"(n) ist der Bericht über die Mehrwertsteuerregelung in Anhang 14 dieser Verordnung aufgeführt."
2. Nach Anhang 13 wird folgender Anhang 14 eingefügt:

"Anhang Nr. 14 zum Erlass Nr. 457 / 2020 Coll.

"

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Erlasses über Formen der Einkommensteuer
Čl. II
Verordnung Nr. 525 / 2020 Slg., über Formen der Einkommensteuer, geändert durch Dekret Nr. 335 / 2021 Slg., Dekret Nr. 437 / 2021 Slg. und Dekret Nr. 312 / 2022 Slg., werden wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 wird am Ende des Absatzes 1 der Punkt durch ein Komma ersetzt und die folgenden Punkte (l) und (m) angefügt:
„(l) die Steuererklärung über die Gewinne bei Windfällen ist in Anhang 12 dieses Erlasses festgelegt;
(m) die Mitteilung über die Verschiebung des Durchschnitts der bereinigten Vergleichsgrundlagen der Besteuerung innerhalb der Unternehmensgruppe mit unerwarteten Gewinnen ist in Anhang 13 dieses Erlasses aufgeführt."
2. Die folgenden Anhänge 12 und 13 werden nach Anhang 11 eingefügt:

"Anhang Nr. 12 zum Erlass Nr. 525 / 2020 Coll.

Příloha č. 13

Anhang Nr. 13 des Erlasses Nr. 525/2020

"

ČÁST TŘETÍ

FINANZIERUNG
Čl. III
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Finanzminister:
Ing. Stanjura v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 112 / 2023 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 457 / 2020 Coll., über Formen der Mehrwertsteuer, geändert durch Dekret Nr. 358 / 2021 Coll., und Dekret Nr. 525 / 2020 Coll., über Formen der Einkommensteuer, geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.04.2023
In Kraft seit27.04.2023
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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