Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 112/2001

Verordnung des Landwirtschaftsministeriums über die Methode zur Durchführung der Einstufung von Schlachtkörpern von Schlachtschweinen und die Bedingungen für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Zuständigkeit der natürlichen Personen für diese Tätigkeit

Zeitliche Textfassungen

01.04.2001 Vorherige
In Kraft seit 01.04.2001 bis 30.04.2004
27.03.2001 Verkündet
In Kraft seit 27.03.2001
27.03.2001 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 27.03.2001 bis 31.03.2001

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