Regierungsverordnung Nr. 112 / 2000 Coll.

Die Regierungsverordnung zur Bestimmung des Betrags, in dem die Tätigkeit eines Postdienstes zur Abgabe eines schriftlichen Berichts den Inhabern einer Postlizenz und einer besonderen Postlizenz vorbehalten ist

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Regierungsverordnung Nr. 305 / 2003 Coll.
Regierungsverordnung zur Bestimmung des Geltungsbereichs der postalischen Zulass...
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