Regierungsverordnung Nr. 112 / 2000 Coll.
Die Regierungsverordnung zur Bestimmung des Betrags, in dem die Tätigkeit eines Postdienstes zur Abgabe eines schriftlichen Berichts den Inhabern einer Postlizenz und einer besonderen Postlizenz vorbehalten ist
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Regierungsverordnung Nr. 305 / 2003 Coll.
Hebt auf
Regierungsverordnung zur Bestimmung des Geltungsbereichs der postalischen Zulass...