Gesetz Nr. 112/1990
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 173 / 1988 Slg. über ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.