Verordnung Nr. 111/1997 Slg.

Regierungsverordnung zur Festlegung anderer Fälle, in denen eine Devisengenehmigung für den Erwerb ausländischer Wertpapiere nicht erforderlich ist

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 219 / 1995
Außenhandelsrecht
Wird durchgeführt durch
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