Verordnung Nr. 111/1997 Slg.
Regierungsverordnung zur Festlegung anderer Fälle, in denen eine Devisengenehmigung für den Erwerb ausländischer Wertpapiere nicht erforderlich ist
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1995
Wird durchgeführt durch
Außenhandelsrecht