Dekret des Ministeriums für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft Nr. 111 / 1961 Coll.
Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Forst und Wasser über den Betrieb der Hilfs- und assoziierten Produktion in einzelnen landwirtschaftlichen Genossenschaften und die Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen durch einzelne landwirtschaftliche Genossenschaften
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.