Maßnahmen des Präsidiums der Nationalversammlung Nr. 111 / 1960 Coll.
Gesetzliche Maßnahme zur Entschädigung der Mitglieder der Nationalversammlung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.