Dekret Nr. 110 / 2008 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 439/2005 Slg., mit Einzelheiten über die Bestimmung der Strommenge aus Kraft-Wärme-Kopplung und der Strommenge aus Sekundärenergiequellen
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.07.2008
Textfassungen:
01.07.2008
04.04.2008
ANHANG
Ordnung
vom 14. März 2008
zur Änderung des Erlasses Nr. 439/2005 Slg., mit Einzelheiten über die Bestimmung der Strommenge aus Kraft-Wärme-Kopplung und der Strommenge aus Sekundärenergiequellen
Das Ministerium für Industrie und Handel (nachfolgend "das Ministerium") sieht gemäß Artikel II (17) des Gesetzes Nr. 670/2004 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., über die Geschäftsbedingungen und über die Durchsetzung der staatlichen Verwaltung im Energiesektor und über die Änderung bestimmter Gesetze (Energiegesetz), zur Umsetzung von Artikel 32 Absatz 6 des Energiegesetzes vor:
Verordnung Nr. 439/2005 Slg. zur Festlegung der Einzelheiten der Bestimmung der Strommenge aus der KWK und der Strommenge aus Sekundärenergiequellen wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 (2) lautet wie folgt:
"(2) Der Strom aus der Kraft-Wärme-Kopplung gilt als der Strom aus der Produktion, für den das Ministerium nach einem Antrag eine Ursprungsbescheinigung für Kraft-Wärme-Kopplung (nachstehend als "Zertifikat " bezeichnet) ausgestellt hat, deren Muster in Anhang 1 dieses Erlasses aufgeführt ist. Die Bescheinigung zeigt die Fähigkeit der Anlage, Strom aus der kombinierten Produktion zu erzeugen. Die Bescheinigung wird für die Ausrüstung oder die Serienmontage der Baugruppe ausgestellt, wenn die technische Konstruktion sie nicht erlaubt, sie für die Produktionsanlage ausgestellt. Für diejenigen Betriebe, die keine zwingenden Parameter erfüllen, gilt die Bescheinigung ab dem 1. Juli 2008.“
2. in Absatz 1 Absatz 3 Buchstabe b):
"b) die Mindestproduktionseffizienz gemäß Anhang 3 dieser Verordnung erreichen."
3. In Absatz 3 werden die Worte "oder 1 Jahr" am Ende des Satzes hinzugefügt.
4. Anhang 3 erhält folgende Fassung:
"Anhang Nr. 3 zum Erlass Nr. 439 / 2005 Coll.
Methode zur Bestimmung der Primärenergieeinsparungen im KWK-Prozess und zur Bestimmung der Mindesteffizienz des Energieverbrauchs in der Strom- und Wärmeerzeugung
(1) Die Effizienz des kombinierten Produktionsprozesses ist die Grundlage für die Bestimmung der Primärenergieeinsparung gemäß Absatz 2 und für die Festlegung der Mindestenergieeffizienz als Kriterium in den Absätzen 15 bis 17 dieses Anhangs und gilt für Geräte, die vor der Anwendung des Sondergesetzes in Betrieb genommen werden1). Für die Berechnung kann ein Zeitraum von weniger als 1 Jahr verwendet werden.
(2) Berechnung der Primärenergieeinsparung
UPE = 1-1ηqTηrV + ηeTηrE · 100%
Die Teileffizienz der Wärmeerzeugung ηqT und der Strom ηeT in der Wärmeanlage wird bestimmt durch:
ηqT = Qzi TQpalT - ηeT = ETQpalT -
ηqT- ist die Energieeffizienz der kombinierten Produktionswärmeversorgung, die als jährliche oder monatliche Erzeugung von Nutzwärme in einer Anlage oder Produktionsanlage mit kombinierter Strom- und Wärmeerzeugung definiert ist, geteilt durch den in dieser Anlage oder Produktionsanlage verwendeten Kraftstoffverbrauch. Für Dampferzeuger von Strom und Wärme
Dieser Wert wird mit 1,045 multipliziert [-]
ηeT - ist die Stromeffizienz der kombinierten Produktion, die als jährliche oder monatliche Stromerzeugung definiert ist, geteilt durch den im Getriebe oder in der kombinierten Wärmeerzeugungsanlage verwendeten Kraftstoffverbrauch. Bei Dampferzeugern, bei denen das Baujahr 1996 und früher liegt, wird dieser Wert mit 1,107 multipliziert [-]
ηrV- ist der Energieeffizienz-Referenzwert der separaten Wärmeerzeugung (Heizung) [-]
ηrE - ist der Referenzwert der Effizienz der getrennten Stromerzeugung (gemäß der Formel in Absatz 12) [-]
QužT - ist die jährliche oder monatliche Produktion von Nutzwärme aus der Anlage oder Produktionsanlage mit kombinierter Strom- und Wärmeerzeugung, die für den Wärmeaustausch und die Wärmeübertragung ohne nachfolgende Umwandlung verwendet wird [MWh]
QpalT - ist das Gesamtenergiepotential des Brennstoffs, der für die gemeinsame Erzeugung von Nutzwärme und Strom verwendet wird [MWh]
ET - ist die jährliche oder monatliche Produktion von Endstrom aus der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugungsanlage [MWh]
(3) Harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwerte beziehen sich auf Brennwert, Umgebungstemperatur 15 °C, Atmosphärendruck 1,013 bar (1,013 hPa), relative Luftfeuchtigkeit 60%, und für separate Erzeugung von Strom und Wärmeenergie werden als Prozentsatz angegeben.
(4) Die Korrekturfaktoren für die Auswirkungen von Klimabedingungen und abnehmbaren Netzverlusten gelten nur für harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Stromerzeugung.
(5) Tabelle 1
Harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Stromerzeugung, die für Berechnungen im Zeitraum 2006 bis 2011 verwendet wird
| Palivo | Zařízení KVET vybudované do roku | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1996 | 1997 | 1998 | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006-2011 | ||
| ηripalE | ηripalE | ηripalE | ηripalE | ηripalE | ηripalE | ηripalE | ηripalE | ηripalE | ηripalE | ηripalE | ||
| Pevné | Černé uhlí | 39,700 | 40,500 | 41,200 | 41,800 | 42,300 | 42,700 | 43,100 | 43,500 | 43,800 | 44,000 | 44,2 |
| Hnědé uhlí, lignit | 37,300 | 38,100 | 38,800 | 39,400 | 39,900 | 40,300 | 40,700 | 41,100 | 41,400 | 41,600 | 41,8 | |
| Dřevní hmota | 25,000 | 26,300 | 27,500 | 28,500 | 29,600 | 30,400 | 31,100 | 31,700 | 32,200 | 32,600 | 33,0 | |
| Biomasa | 20,000 | 21,000 | 21,600 | 22,100 | 22,600 | 23,100 | 23,500 | 24,000 | 24,400 | 24,700 | 25,0 | |
| Biologicky rozložitelný a neobnovitelný (komunální) odpad | 20,000 | 21,000 | 21,600 | 22,100 | 22,600 | 23,100 | 23,500 | 24,000 | 24,400 | 24,700 | 25,0 | |
| Kapalné | Topné oleje | 39,700 | 40,500 | 41,200 | 41,800 | 42,300 | 42,700 | 43,100 | 43,500 | 43,800 | 44,000 | 44,2 |
| Biopaliva | 39,700 | 40,500 | 41,200 | 41,800 | 42,300 | 42,700 | 43,100 | 43,500 | 43,800 | 44,000 | 44,2 | |
| Biologicky rozložitelný odpad | 20,000 | 21,000 | 21,600 | 22,100 | 22,600 | 23,100 | 23,500 | 24,000 | 24,400 | 24,700 | 25,0 | |
| Neobnovitelný odpad | 20,000 | 21,000 | 21,600 | 22,100 | 22,600 | 23,100 | 23,500 | 24,000 | 24,400 | 24,700 | 25,0 | |
| Plynné | Zemní plyn | 50,000 | 50,400 | 50,800 | 51,100 | 51,400 | 51,700 | 51,900 | 52,100 | 52,300 | 52,400 | 52,5 |
| Plyn z rafinace/vodík | 39,700 | 40,500 | 41,200 | 41,800 | 42,300 | 42,700 | 43,100 | 43,500 | 43,800 | 44,000 | 44,2 | |
| Koksárenský, vysokopecní a jiné odpadní plyny, odpadní teplo | 35,000 | 35,000 | 35,000 | 35,000 | 35,000 | 35,000 | 35,000 | 35,000 | 35,000 | 35,000 | 35,0 | |
| Bioplyn | 36,700 | 37,500 | 38,300 | 39,000 | 39,600 | 40,100 | 40,600 | 41,000 | 41,400 | 41,700 | 42,0 | |
(6) Hersteller von Kraft-Wärme-Kopplungen verwenden die in Tabelle 1 genannten Wirkungsgrad-Referenzwerte für Elektrizität im Verhältnis zum Baujahr. Diese harmonisierten Benchmarks gelten für 10 Jahre ab dem Baujahr. Das Baujahr der KWK-Anlage oder Anlage ist das Kalenderjahr, in dem die Stromerzeugung begann.
(7) Bei einer Produktionsanlage, Anlage oder Serienmontage von kombinierter Strom- und Wärmeenergie, die das elfte Betriebsjahr erreicht, wendet der Hersteller gemäß Absatz 6 die harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte 10 Jahre für einen Zeitraum von einem Jahr an.
(8) Wird die kombinierte Strom- und Wärmeenergie-Kombinations- oder Serienbaugruppe technisch bewertet (aufgerüstet oder rekonstruiert) und die Investitionskosten der technischen Bewertung 50% der Investitionskosten für den Bau einer neuen vergleichbaren Baugruppe für die kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung übersteigen, so gilt das Jahr der ersten Stromerzeugung in einer verbesserten Anlage als Baujahr. Wenn eine Produktionsanlage aus mehreren Sätzen oder Reihen von Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wärmeenergie besteht, die in unterschiedlichen Jahren installiert sind und bei der die Umsetzung von Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmeenergie möglich ist, werden die einzelnen Sätze oder Serienbaugruppen der Sätze getrennt bewertet. Für den Fall, dass dieses Verfahren nicht angewandt werden kann, wird das Alter der einzelnen Sätze oder Reihenanordnungen als Durchschnitt bestimmt, der auf der Grundlage des Anteils der Investitionen im Baujahr berechnet wird. Für den Fall, dass die einzelnen Investitionsmaßnahmen in der Produktionsanlage in deutlich verschiedenen Zeiträumen durchgeführt wurden, kann der Hersteller bei der Berechnung des Baujahres einen Neubewertungsfaktor einschließen, die Berechnung wird vom Ministerium genehmigt.
(9) Wird in der Anlage nur eine Kraftstoffart gefeuert, so wird der Wert von ηripalE aus Tabelle 1 direkt am Wert ηrpalE addiert. Bei der kombinierten Verbrennung mehrerer Brennstofftypen bei der kombinierten Erzeugung von Strom und Wärmeenergie setzen wir die daraus resultierenden harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Stromerzeugung mittels eines gewichteten Mittels der einzelnen Wärmemengen im Brennstoff ein.
ηrpalE E = Иi = 1nQpal, i • ηripalE, i = 1nQpal, i%
Qpal, i - Energieanteil jeder Art von Brennstoff, die im Kessel verbraucht wird, um die kombinierte Produktion zu decken [GJ]
ηripalE - harmonisierte Referenzeffizienz der separaten Stromerzeugung gemäß Tabelle 1 für jeden Kraftstofftyp [%]
(10) Die harmonisierte Referenzeffizienz für die getrennte Stromerzeugung wird je nach der durchschnittlichen jährlichen Lufttemperatur um 0,1 Prozentpunkte für jeden Schritt unter 15 °C erhöht. Da die langfristige durchschnittliche jährliche Lufttemperatur in der Tschechischen Republik 8 °C beträgt, wird die harmonisierte Referenzeffizienz um
(15-8) = 0,7 [%]
Die Korrekturfaktoren für Klimabedingungen werden nicht für kombinierte Strom- und Wärmetechnologien auf Basis von Brennstoffzellen verwendet.
(11) Die harmonisierte Referenzeffizienz für die getrennte Stromerzeugung ηrtep wird je nach Netzverlusten, die direkt mit dem Spannungspegel der Verbindung des kombinierten Strom- und Wärmekraftwerks durch den Spannungspegelkoeffizienten der Netzverbindung verbunden sind, weiter angepasst. Niveau
Tabelle 2
Korrekturfaktoren in Bezug auf Netzverluste
| Napětí | Hodnota korekčního faktoru kinap.úrovně přip | |
|---|---|---|
| Elektřina dodávána do přenosové nebo distribuční soustavy | Elektřina dodávána pro vlastní spotřebu nebo přímým vedením | |
| > 200 kV | 1,000 | 0,985 |
| 100-200 kV | 0,985 | 0,965 |
| 50-100 kV | 0,965 | 0,945 |
| 0,4-50 kV | 0,945 | 0,925 |
| < 0,4 kV | 0,925 | 0,860 |
Liefert das Produktionsunternehmen Strom auf einen Spannungspegel, so wird der Knickwert direkt auf den Knapppegel addiert. Werte oder aus Tabelle 2.
Für den Fall, dass die Produktions-, Montage- oder Serienbaugruppe Strom auf mehrere Spannungsebenen liefert, wird der Korrekturfaktor für abnehmbare Netzverluste auf der Grundlage des gewichteten Mittels des gelieferten Stroms bewertet.
= 1n Ei -
Ei - einzelne Anteile der Strommenge, die in [MWh] an verschiedene Spannungspegel geliefert wird
kinap.levels von individuellen Korrekturfaktoren für abnehmbare Netzverluste
Korrekturfaktoren für abnehmbare Netzverluste gelten nicht für Holz und Biogas.
(12) Der daraus resultierende Wert der harmonisierten Effizienz der getrennten Stromerzeugung, die in die Primärenergieeinsparungsformel in Absatz 2 aufzunehmen ist, wird anhand der Formel
ηrE = (ηrpalE + ΡηrtéE).
Tabelle 3
Harmonisierte Wirkungsgradreferenzwerte für die separate Wärmeerzeugung
| Palivo | Druh média | ||
|---|---|---|---|
| Pára/horká voda | Přímé výfukové plyny | ||
| ηripalV | ηripalV | ||
| Pevné | Černé uhlí | 88,000 | 80,000 |
| Hnědé uhlí, lignit | 86,000 | 78,000 | |
| Dřevní hmota | 86,000 | 78,000 | |
| Biomasa | 80,000 | 72,000 | |
| Biologicky rozložitelný a neobnovitelný (komunální) odpad | 80,000 | 72,000 | |
| Kapalné | Topné oleje | 89,000 | 81,000 |
| Biopaliva | 89,000 | 81,000 | |
| Biologicky rozložitelný odpad | 80,000 | 72,000 | |
| Neobnovitelný odpad | 80,000 | 72,000 | |
| Plynné | Zemní plyn | 90,000 | 82,000 |
| Plyn z rafinace/vodík | 89,000 | 81,000 | |
| Koksárenský,vysokopecni a jiné odpadní plyny, odpadní teplo | 80,000 | 72,000 | |
| Bioplyn | 70,000 | 62,000 | |
Wird in einer Anlage nur eine Kraftstoffart gefeuert, so wird der Wert von ηripalV - 5 [%] der Formel für die Berechnung von UPE in Absatz 2 hinzugefügt. Bei kombinierter Verbrennung mehrerer Kraftstoffarten wird der resultierende harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwert für die separate Wärmeerzeugung mittels eines gewichteten Mittels der einzelnen Wärmemengen im Brennstoff gemäß der Formel
ηrV = dost r i = 1nQpal, i.ηripalV h i = 1nQpal, i-5 [%]
Qpal, i - die einzelnen Anteile an Brennstoffenergie, die im Kessel verbraucht werden, um die Erzeugung des entsprechenden Anteils an Strom und Wärmeenergie in [GJ]
ηripalV - Individuelle harmonisierte Referenzeffizienz der separaten Wärmeenergieerzeugung nach Brennstofftyp [%]
(14) Werden in einem kombinierten Produktionsprozess Strom, Nutzwärme und mechanische Energie erzeugt, so schlägt er ein Verfahren zur Berechnung der Teilenergieeffizienz der Wärmeversorgung, der elektrischen Effizienz und der Erzeugung mechanischer Energie (z.B. Druckluft) und der Primärenergieeinsparung durch den Hersteller selbst vor und wird vom Ministerium zertifiziert.
(15) Mindesteffizienz der Stromerzeugung für Dampfturbinenanlagen ηel, wo das Baujahr 31.12.1995 und früher beträgt in% 43x mit spezifischem Energieverbrauch im Kraftstoff Sevpal 2,32 GJ / Gj oder 8,37 GJ / MWh. Für Turbosets bis 50MW beträgt die Produktionseffizienz von ηel 35% xx für den spezifischen Energieverbrauch von Sevpal 2,85 GJ / GJ oder 10,28 GJ / MWh. Für Turbosätze über 50MW beträgt die Produktionseffizienz von ηel 40xx% mit spezifischem Energieverbrauch im Sevpal-Brennstoff 2,5 GJ / GJ oder 9GJ / MWh
Anmerkungen:
x gilt für die kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung
xx gilt für kondensierende Kraftwerke und für die Zufuhr von Nutzwärme in Bezug auf den erzeugten Strom und die Zufuhr von Nutzwärme Esv (MWh) / Qtep (MWh) gleich oder größer als 4,4 (Wärmeversorgungsanlagen): Bei Quellen mit Biomassekesseln wird die Mindesteffizienz durch eine Expertenbewertung einschließlich einer Bewertung des Potenzials für Wärmenutzung bestimmt.
Die Effizienz der Stromerzeugung im Dampfturbojet ηel ist nach den spezifischen Rechtsvorschriften zu bestimmen1).
(16) Die Effizienz der Energieerzeugung für Dampfturbinen ηel, wenn das Baujahr nach dem 31.12.1995 liegt, wird nach den besonderen Rechtsvorschriften bestimmt1)
| Provozní soubor | Účinnost výroby ηet | Měrná spotřeba energie v palivu Setpal |
|---|---|---|
| % | GJ/GJ | |
| plynová turbína + spalinový kotel | 74 | 1,35 |
| plynová turbína + spalinový kotel – špičkový provoz | 28 | 3,57 |
| paroplynový cyklus s využitím tepla | 72 | 1,39 |
| Paroplynový cyklus s kondenzací | 50x | 1,39 |
Anmerkung:
x gilt für kondensierende Kraftwerke und für die Zufuhr von Nutzwärme in Bezug auf erzeugte Elektrizität und die Zufuhr von Nutzwärme Esv (MWh) / Qtep (MWh) gleich oder größer als 4,4 (Kraftwerke mit Versorgungsstrom tpl).
Die Effizienz der Stromerzeugung im kombinierten Zyklus mit Gasturbine und Gaskessel ηet wird nach den spezifischen Rechtsvorschriften bestimmt1).
(17) Mindeste Energieeffizienz in der KWK-Anlage mit Kolbenmotor ηkj und minimaler Energieeffizienz in der Produktionsanlage mit KWK-Anlagen und Kesseln ηet
| Jmenovitý el. Výkon kogenerační jednotky | teplota vody na výstupu z kogenerační jednotky | účinnost výroby energie v kogen. jednotce ηet | měrná spotřeba energie v palivu na výrobu el. Sevpal | účinnost výroby energie (tep.+el.) v kotelně ηetx |
|---|---|---|---|---|
| KW | °C | % | GJ/MWh | % |
| do 100 | do 90 | 75 | 4,8 | 75 + 9xK/(1 + K) |
| nad 100 | do 90 | 80 | 4,5 | 80 + 5xK/(1 + K) |
| nad 100 | 91 - 100 | 75 | 4,8 | 75 + 10xK/(1 + K) |
| nad 100 | 101 – 110 | 69 | 5,22 | 69 + 16xK/(1 +K) |
| nad 100 | 111 – 120 | 64 | 5,62 | 64 + 21xK/(1 + K) |
| nad 100 | 121 - 130 | 59 | 6,1 | 59 + 26xK/(1 + K) |
| nad 100 | nad 130 | 54 | 6,67 | 54 + 31xK/(1 +K) |
xK = Qpalka
Qinch-Energie des in der KWK-Anlage (GJ) verbrannten Brennstoffs
Qpalkj Brennstoffenergie in Kesseln (GJ)
Die Effizienz der Stromerzeugung in der Kraft-Wärme-Kopplungseinheit mit dem Kolbenmotor ist nach den spezifischen Rechtsvorschriften zu bestimmen (').
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.
Minister:
Ing. Roman v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 110 / 2008 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 439 / 2005 Slg., zur Festlegung von Einzelheiten über die Bestimmung der Strommenge aus KWK und der Strommenge aus Sekundärenergiequellen |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 04.04.2008 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.07.2008 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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