Dekret Nr. 110 / 1949 Coll.
Verordnung über die Rechtslage der Arbeitnehmer des Reststoffs der gewerblichen und gewerblichen (industriellen) Kammern, die nicht in den öffentlichen Dienst aufgenommen sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.