Dekret Nr. 11 / 2022 Coll.
Verordnung über die Einrichtung von Formalitäten und die Verarbeitung von Kontingenzplänen für die Verordnung von außerirdischen und lokal abwesenden Arten in Aquakultur und invasiven nicht-indigenen Arten auf der Unionsliste
Gültig
In Kraft seit 01.02.2022
11)
ERKLÄRUNG
vom 18. Januar 2022
zur Festlegung der Formalitäten und Vorkehrungen für die Vorbereitung des Notfallplans für die Verordnung von außerirdischen und lokal abwesenden Arten in Aquakultur und invasiven nicht-indigenen Arten auf der Unionsliste
Das Umweltministerium sieht gemäß § 13a Abs. 7 und § 13d Abs. 1 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 Slg., über Natur- und Landschaftsschutz, geändert durch Gesetz Nr. 364 / 2021 Slg.:
Gegenstand
Diese Verordnung regelt unter Berücksichtigung der Bestimmungen, die unmittelbar für die Europäische Union gelten1) die Formalitäten und Modalitäten für die Ausarbeitung von Notfallplänen für:
a) die außergewöhnliche Bewegung und experimentelle Freisetzung von außerirdischen und lokal abwesenden Arten in der Aquakultur gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 708 / 2007 des Rates; und
b) die Verwendung invasiver nicht indigener Arten auf der in Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 1143 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Unionsliste.
Definition der Begriffe
Im Sinne dieses Erlasses:
a) die Flucht aus der Freilassung von Individuen oder Einrichtungen der Aquakultur, sei es spontan oder aufgrund des Verhaltens der Person, die befugt ist, sie oder andere Personen zu behandeln;
b) die Verlängerung der Einrichtung von entkommenen Individuen einer Art in einem bestimmten Gebiet oder Ökosystem, in dem ihr Fortleben und Fortpflanzung nicht ausgeschlossen sind.
Notfallplan für fremde und lokal abwesende Arten in der Aquakultur
(1) Die Anforderungen des Kontingenzplans für fremde und lokal abwesende Arten in der Aquakultur sind in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführt, der Kontingenzplan für fremde und lokal abwesende Arten in der Aquakultur wird in einer dem Anhang entsprechenden Struktur bearbeitet.
(2) Die Verarbeitung von Kontingenzplänen für ausländische und lokal abwesende Arten in der Aquakultur beruht insbesondere auf:
a) die neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Biologie und Ökologie der betreffenden Arten und, soweit möglich, aus Sachverständigenberatungen mit wissenschaftlichen Behörden und Fischereiexperten für die betreffende Art und Verwendung;
b) Erfahrungen früherer Fälle außergewöhnlicher Bewegungen und der experimentellen Freisetzung der Art;
c) Fachwissen der Beratenden Kommission für die Europäische Binnenfischerei (EIFAC) für die betreffenden Arten, soweit verfügbar, oder
d) Angaben über das Vorhandensein von gefährdeten oder gefährdeten Arten und Lebensräumen im Bereich außergewöhnlicher Bewegungen und die experimentelle Freisetzung der außerirdischen und lokal abwesenden Arten, insbesondere von den zuständigen Naturschutzbehörden und wissenschaftlichen Behörden zur Verfügung gestellt.
Notfallplan für invasive nicht-indigene Arten auf der Unionsliste
(1) Die Anforderungen des Kontingenzplans für invasive nicht-indigene Arten auf der Unionsliste sind in Anhang 2 dieses Dekrets aufgeführt, der Kontingenzplan für invasive nicht-indigene Arten auf der Unionsliste wird in einer dem Anhang entsprechenden Struktur bearbeitet.
(2) Die Vorbereitung des Notfallplans für invasive nicht-indigene Arten auf der Unionsliste beruht insbesondere auf:
(a) die neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse über Biologie, Ökologie und Methoden der Regulation der Arten und, soweit möglich, aus fachkundigen Konsultationen mit wissenschaftlichen Behörden für die Art und ihre Verwendung;
b) Erfahrungen in früheren Fällen der Anwendung von Fluchtmaßnahmen und der Tilgung der betreffenden Arten;
c) die Grundsätze der Regulierung bei invasiven nicht-indigenen Arten auf der Unionsliste, für die sie erlassen wurden;
d) die Risikobewertung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie weitere Informationen auf der Website der Europäischen Kommission für invasive nicht indigene Arten auf der Unionsliste;
e) Informationen über eine Invasion einer nicht indigenen Art auf der auf der Website der Naturschutzagentur der Tschechischen Republik veröffentlichten Liste der Union; oder
f) Informationen über die Anwesenheit auf der Unionsliste gefährdeter oder gefährdeter Arten und Lebensräume in der Umgebung, die durch die mögliche Flucht und Erweiterung der betroffenen invasiven nicht-indigenen Arten, insbesondere von den zuständigen Naturschutzbehörden und wissenschaftlichen Behörden, betroffen sind.
Gemeinsame Bestimmungen
(1) Der Notfallplan für fremde und lokal abwesende Arten in der Aquakultur und der Notfallplan für invasive nicht-indigene Arten auf der Unionsliste werden in Papierform oder in elektronischer Form bearbeitet.
(2) Der Kontingenzplan für fremde und lokal abwesende Arten in der Aquakultur kann mittels einer elektronischen Form, die auf der Website der Tschechischen Natur- und Landschaftsagentur oder der zuständigen Verwaltung des Nationalparks zur Verfügung steht, verarbeitet werden.
(3) Der Kontingenzplan für invasive nicht-indigene Arten auf der Unionsliste kann mittels einer elektronischen Form, die auf dem Umweltministerium zur Verfügung steht, verarbeitet werden.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing. Bc. Hubáčková v. r.
Příloha č. 1
Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 11 / 2022 Coll.
Formen des Notfallplans für fremde und lokal abwesende Arten in der Aquakultur
Alle beigefügten Unterlagen tragen den Namen oder den Namen des Antragstellers (s)
1. Antragsteller für die Zulassung außergewöhnlicher Bewegungen und experimentelle Freisetzung fremder und lokal abwesender Arten in der Aquakultur
1.1. Name oder Geschäftsname, wenn die Zulassung von einer natürlichen Person, die in das Geschäftsregister, den Namen oder die Geschäftsbezeichnung und die Rechtsform eingetragen ist, gehalten wird, wenn die Zulassung von einer juristischen Person gehalten wird
1.2. Anschrift des Sitzes
1.3. IČO bei Zuweisung
1.4. Daten-Clipboard-Kennung
Für natürliche Personen:
1.5. Anschrift des Wohnsitzes
1.6. Adresse für die Lieferung, wenn abweichend von der Adresse des Aufenthaltsortes
1.7. Telefonnummer
1.8. E-Mail-Adresse
2. Mitglieder der gesetzlichen Stelle (für juristische Personen)
2.1. Name, Funktion
2.2. Anschrift des Wohnsitzes
2.3. Adresse für die Lieferung, wenn abweichend von der Adresse des Aufenthaltsortes
2.4. Telefonnummer
2.5. E-Mail-Adresse
3. Für den Notfallplan zuständige Person
3.1. Name, Funktion
3.2. Wohnsitzadresse
3.3. Adresse für die Lieferung, falls abweichend von der Adresse des Aufenthaltsortes
3.4. Telefonnummer
3.5. E-Mail Adresse
4. Identifizierung des Ortes außergewöhnlicher Bewegung oder experimenteller Freisetzung fremder und lokal abwesender Arten in der Aquakultur
4.1. Genaue Bezeichnung des Grundstücks oder gegebenenfalls des Grundstücks, das für die außergewöhnliche Bewegung oder experimentelle Freilassung bestimmt ist, mit einer Parcustoms-Nummer, die das kadastrale Gebiet angibt, einschließlich einer Karte des Grundstücks auf der Waage der Kadastralkarte oder gegebenenfalls des Grundstücks mit einer genauen Angabe des Standorts der Aquakultur
4.2. Beschreibung und Karte des Lebensraums und des Ökosystems im Bereich außergewöhnlicher Bewegungen oder experimenteller Freisetzungen und Beschreibung des Schutzzustands der Empfängerumgebung mit Schwerpunkt auf Arten oder Ökosystemen, für die außergewöhnliche Bewegungen oder experimentelle Freisetzungen ein Risiko darstellen können
5. Definition von ausländischen und lokal abwesenden Arten in der Aquakultur
5.1. Definition von Arten, die für eine außergewöhnliche Bewegung oder experimentelle Freisetzung bestimmt sind (wissenschaftliche und allgemeine Bezeichnung von Arten, die Gattungen, Arten, Unterarten oder gegebenenfalls eine geringere taxonomische Einstufung angeben)
5.2. Anfangszahl der Organismen, die für eine außergewöhnliche Bewegung oder experimentelle Freisetzung bestimmt sind und deren geschätzte maximale Endzahl
5.3. Identifizierte nichtzielgerichtete Arten, die mit dem Bestand verbunden sind, aus dem eine außergewöhnliche Übertragung oder experimentelle Freisetzung durchgeführt worden ist, für die ein Risiko besteht, sich zusammen mit einer fremden und lokal abwesenden Tierart in Aquakultur zu verbreiten, die für eine außergewöhnliche Bewegung oder experimentelle Freisetzung bestimmt ist (wissenschaftlicher und allgemeiner Name der Arten, die Gattungen, Unterarten oder gegebenenfalls eine geringere taxonomische Einstufung angeben)
6. Beschreibung möglicher schädlicher Umwelt- oder Ureinwohnerereignisse
6.1. Beschreibung biologischer Risiken im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von außerirdischen oder lokal abwesenden Arten in der Aquakultur im Bereich außergewöhnlicher Bewegungen oder experimenteller Entladungen
6.1.1. Identifizierte gefährdete oder gefährdete Arten und Lebensräume im Bereich der außergewöhnlichen Bewegung oder experimentellen Freisetzung und eine kurze Beschreibung der Risiken
6.1.2 Andere mögliche Beeinträchtigungen der Umwelt
6.1.3. Optionen für das Überleben und die Siedlung von fremden oder lokal abwesenden Arten in der Aquakultur bei Leckage, Ausbreitungsgeschwindigkeit
6.2. Identifizierung von Flucht- und Ausbreitungswegen
6.3. Risiken, die mit potenzieller Leckage oder Ausbreitung von Nichtzielarten verbunden sind
6.4. Festlegung von Kriterien für die Aktivierung des Kontingenzplans, insbesondere aufgezeichnete Leckage oder Ausbreitung außerhalb des Bereichs der außergewöhnlichen Bewegung oder experimentelle Freisetzung, Erreichen einer übermäßigen Anzahl von Personen in der Aquakultur, Erkennung von Nichtzielarten
7. Überwachung möglicher nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt und indigene Arten im Bereich außergewöhnlicher Bewegungen oder experimenteller Freisetzung
7.1. Fläche zu überwachen
7.2. Überwachungsmethodik und -parameter oder -werte überwacht, Überwachungsintervall
7.3. Kontrollstelle [gemäß Artikel 18.1 der Verordnung (EG) Nr. 708 / 2007 des Rates]
8. Präventive Maßnahmen
8.1. Zusammenfassung der präventiven Maßnahmen gemäß Anhang I Abschnitt G (2) der Verordnung (EG) Nr. 708 / 2007 des Rates
9. Maßnahmen zur Erkennung von Nebenwirkungen auf die Umwelt und indigene Arten
9.1. Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung der Dichte einer Tierart aus Aquakultur bei identifizierten Umwelt- oder einheimischen Tierarten
9.2. Maßnahmen zur Flucht oder Ausbreitung von Aquakultur zu Nichtzielgebiet / Ökosystem
9.3. Maßnahmen zum Nachweis von Nichtzielarten
9.4. Technische Ausrüstung zur Durchführung des Notfallplans einschließlich Angabe seiner Menge und ihres Standorts
9.5. Kontakt mit der Naturschutzbehörde oder Expertenberaterin für die Bereitstellung von Fachwissen im Notfall und anderen betroffenen Interessenvertretern (Behörde der staatlichen Fischereiverwaltung, Verwender benachbarter Fischereigebiete usw.)
9.6. Personal- und Organisationsvereinbarungen für die Durchführung der Maßnahmen, Kontaktperson (s), die bei Feststellung negativer Umweltauswirkungen, Verfügbarkeit von Kontaktpersonen und deren Vertraulichkeit mit dem Notfallplan kontaktiert werden kann
9.7. Sonstige Maßnahmen zur Durchführung des Notfallplans (Finanzielle Sicherheiten usw.)
9.8. Sicherstellung der Nachverfolgung nach dem Notfallplan
10. Aufzeichnung halten
10.1. Meldung von Ereignissen, die die Anwendung des Notfallplans erfordern, mit einer Aufzeichnung der getroffenen Maßnahmen
10.2. Häufigkeit der Bewertung des Kontingenzplans und der Aufzeichnung des Ergebnisses der Bewertung und der möglichen Aktualisierung des Kontingenzplans
11. Anhänge
- Kartendokumente
- Liste der Ressourcen, die bei der Vorbereitung des Notfallplans verwendet werden
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 11 / 2022 Coll.
Anforderungen an den Notfallplan für invasive nicht-indigene Arten auf der Unionsliste
Alle beigefügten Unterlagen tragen den Namen oder den Namen des Antragstellers (s)
1. Antragsteller für die Zulassung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste
1.1. Name oder Geschäftsname, wenn die Zulassung von einer natürlichen Person, die in das Geschäftsregister, den Namen oder die Geschäftsbezeichnung und die Rechtsform eingetragen ist, gehalten wird, wenn die Zulassung von einer juristischen Person gehalten wird
1.2. Anschrift des Sitzes
1.3. IČO bei Zuweisung
1.4. Daten-Clipboard-Kennung
Für natürliche Personen:
1.5. Anschrift des Wohnsitzes
1.6. Adresse für die Lieferung, wenn abweichend von der Adresse des Aufenthaltsortes
1.7. Telefonnummer
1.8. E-Mail-Adresse
2. Mitglieder der gesetzlichen Stelle (für juristische Personen)
2.1. Name, Funktion
2.2. Anschrift des Wohnsitzes
2.3. Adresse für die Lieferung, wenn abweichend von der Adresse des Aufenthaltsortes
2.4. Telefonnummer
2.5. E-Mail-Adresse
3. Die für den Notfallplan zuständige Person und die Lösung für die Freisetzung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste
3.1. Name, Funktion
3.2. Wohnsitzadresse
3.3. Adresse für die Lieferung, falls abweichend von der Adresse des Aufenthaltsortes
3.4. Telefonnummer
3.5. E-Mail Adresse
4. Identifizierung von Geräten zur Verwendung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste
4.1. Die genaue Bezeichnung des Grundstücks oder gegebenenfalls des Grundstücks, auf dem sich die Anlage für den Besitz einer invasiven nicht-indigenen Art auf der Unionsliste befindet, mit einer Parkundennummer, die das kadastrale Gebiet angibt, gegebenenfalls einschließlich der Anzahl der beschreibenden oder eingetragenen Gebäude oder Gebäude, wenn die Anlage für den Besitz einer invasiven nicht-indigenen Spezies auf der Unionsliste
4.2. Karte, die das Land und die Objekte oder Gebiete angibt, in denen die indigenen nicht indigenen Arten auf der Unionsliste gehalten werden
4.3. Ein Plan von Einrichtungen oder Arbeitsplätzen, an denen Stellen identifiziert werden, die für die Begrenzung der Folgen von Leckagen relevant sind, insbesondere der genaue Standort von Gebieten invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste (Kagesen, Stifte usw.) und der Ort der technischen Ausrüstung für den Einsatz im Falle von Leckagen
5. Verwendung und Transport von invasiven nicht-indigenen Arten auf der Unionsliste
5.1. Definition invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste (wissenschaftlicher und allgemeiner Name von Arten mit Angabe von Gattungen, Arten, Unterarten oder gegebenenfalls niedrigerer taxonomischer Einstufung)
5.2. Anzahl oder Volumen von Individuen invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste, die im Betrieb gehalten wird
5.3. Methode der Kennzeichnung und Registrierung für Individuen invasiver nicht-indigener Arten
5.4. Maximale Zielanzahl oder Volumen der Invasion von nicht indigenen Arten auf der Unionsliste, die während des Gebrauchs in der Anlage gehalten wird
5.5 Zweck der Verwendung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste in der Einrichtung
5.6. Transportmittel invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste und von Betrieben
5.7. Transportmittel invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste im Betrieb
6. Identifizierung der Risiken der Freisetzung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste
6.1. Identifizierung des Risikos von Leckagen in Bezug auf eine bestimmte Art, ihre Biologie und die Art der Verbreitung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste
6.2. Identifizierung spezifischer Arten von möglichen Leckagen invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste (insbesondere in der Abfallbewirtschaftung, Belüftung, technischem Ausfall an Ausrüstung, Leckageschutzschäden, Nichteinhaltung von Arbeitspraktiken)
7. Beschreibung der möglichen Folgen der Freisetzung von invasiven nicht-indigenen Arten auf der Union Liste der Betriebe für die menschliche und tierische Gesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt, einschließlich der Möglichkeiten, sie effektiv zu erkennen und zu schützen
7.1. Eine kurze Beschreibung der biologischen Risiken, die mit den invasiven nicht-indigenen Arten auf der Unionsliste verbunden sind, einschließlich des Überlebensrisikos in der Tschechischen Republik, der Methoden und der Ausbreitungsgeschwindigkeit
7.2. Identifizierte gefährdete oder gefährdete Arten und Lebensräume in der Nähe einer Anlage, die im Falle der Freisetzung und Verbreitung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste gefährdet werden könnte
8. Überwachung der möglichen Flucht invasiver nicht indigener Arten auf der Unionsliste
8.1. Methoden zur Überwachung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste der Anlagen
8.2. Methodik zur Überwachung der möglichen Leckage oder Ausbreitung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste rund um die Anlage
8.3. Verantwortliche Person für die Überwachung
9. Vermeidung von Leckagen und Verbreitung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste aus der Anlage
9.1. Beschreibung der Maßnahmen zur Verhinderung der Freisetzung und Ausbreitung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste während ihrer Verwendung
9.1.1. Identifizierung der verantwortlichen Personen, ihre Rollen, Kontakte
9.1.2. Beschreibung des ständigen Aufsichtssystems gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1143 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
9.1.3. Technische Maßnahmen gegen die Leckage und Ausbreitung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste im Betrieb
9.1.4. Personalbestimmung gegen die Freilassung und Verbreitung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste (insbesondere Qualifikationen und Ausbildung von Personen, die Personen invasiver nicht-indigener Arten behandeln, auf der Unionsliste, die in der Einrichtung verwendet wird)
9.1.5. Organisationsmassnahmen gegen die Leckage und Ausbreitung von invasiven außerirdischen Arten auf der in der Einrichtung gehaltenen Unionsliste, insbesondere eine Beschreibung der Verfahren zur Reinigung und Wartung von Anlagen und Abfallbewirtschaftung, um sicherzustellen, dass keine Personen oder Teile davon, die sich aus dem Betrieb ergeben, auslaufen oder von Personen, die nicht gemäß Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1143 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen sind, entfernt werden können
9.1.6. Maßnahmen gegen die Freilassung und Verbreitung auf der Unionsliste invasiver nicht-indigener Arten während ihrer Verwendung für die in Artikel 8 Absatz 1 genannten Tätigkeiten oder gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen
9.1.7. Maßnahmen zur Verhinderung der Freisetzung und Verbreitung von invasiven nicht-indigenen Arten auf der Unionsliste beim Transport zu und von Betrieben
9.1.8. Maßnahmen zur Verhinderung der Freisetzung und Ausbreitung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste, wenn sie entsorgt wird
9.1.9. Maßnahmen gegen die Freilassung und Verbreitung invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste für den Transport und die Handhabung innerhalb der Anlage
9.2. Beschreibung der Risiken bei der Sicherheit von Individuen in der Anlage gegen Leckage und Streuung - Identifizierung potenzieller Leckagen und Identifizierung von Maßnahmen durch identifizierte Risiken
9.3. Festlegung von Kriterien für die Aktivierung des Notfallplans
10. Verfahren bei Leckage von invasiven nicht-indigenen Arten auf der Unionsliste oder ihrer Erweiterung
10.1. Ein Plan zur Tilgung bei Erkennen einer Invasion einer fremden Spezies auf der Unionsliste oder ihrer Erweiterung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1143 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, eine Beschreibung geeigneter Methoden und Verfahren zur Beseitigung oder Ausrottung entgangener Personen, Informationen oder Interaktion mit der zuständigen Naturschutzbehörde und anderen Einrichtungen usw.
10.2. Technische Ausrüstung für die Durchführung des Notfallplans (Caches, Netze, Rendering-Geräte usw.), einschließlich Angabe seiner Menge und Lage
10.3. Personal- und Organisationsvereinbarungen zur Durchführung des Notfallplans, Kontaktperson (s), die bei der Erkennung oder Verbreitung von Arten, der Verfügbarkeit von Kontaktpersonen und ihrer Vertraulichkeit mit dem Notfallplan kontaktiert werden kann
10.4. Kontakt mit der Naturschutzbehörde, Sachverständigenberater für die Bereitstellung von Fachwissen bei Notfällen oder anderen einschlägigen Einrichtungen (kompetente Bezirkstierverwaltung, Eigentümer von Nachbarland usw.)
10.5. Methode zur Anmeldung der Naturbehörde im Falle einer Invasion einer nicht indigenen Spezies auf der Unionsliste
10.6. Sonstige Maßnahmen zur Durchführung des Notfallplans (Finanzielle Sicherheiten usw.)
10.7. Bereitstellung einer Nachverfolgungsüberwachung nach Durchführung des Notfallplans
11. Aufzeichnung halten
11.1. Aufzeichnungen über Fälle von Invasion nicht-indigener Arten auf der Unionsliste mit Aufzeichnungen über ergriffene Maßnahmen
11.2. Häufigkeit der regelmäßigen Bewertung des Kontingenzplans und der Aufzeichnung der Ergebnisse einer regelmäßigen und außergewöhnlichen Bewertung des Kontingenzplans und seiner möglichen Aktualisierung
12. Anhänge
- Kartendokumente
- Liste der Ressourcen, die bei der Vorbereitung des Notfallplans verwendet werden
1) Verordnung (EU) Nr. 1143 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Vorbeugung und Kontrolle der Einführung oder Verbreitung invasiver Alienarten in der geänderten Fassung. Verordnung (EG) Nr. 708 / 2007 des Rates vom 11. Juni 2007 über die Verwendung von außerirdischen und lokal abwesenden Arten in der Aquakultur, geändert.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 11 / 2022 Slg., zur Festlegung der Formalitäten und Vorkehrungen für die Vorbereitung des Notfallplans auf dem Gebiet der Verordnung ausländischer und lokal abwesender Arten in der Aquakultur und invasiver nicht-indigener Arten auf der Unionsliste |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 21.01.2022 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.02.2022 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Öffentliche Verträge 3
ostatní - Smlouva o realizaci překládky sítě elektronických komunikací č. VPIC/MS/2024/00009 – "Revi...
Město Bruntál
CETIN a.s.
1 939 838 CZK
04.04.2024
Benachrichtigungen
Územní odbor Kolín - vybudování kanalizační přípojky - realizace akce
Krajské ředitelství policie Středočeského kraje
Výstavba sítí Kolín a.s.
4 932 607 CZK
31.08.2023
Smlouva o smlouvě budoucí - smlouva o budoucí smlouvě kupní
Město Vrchlabí
Ivana Mňuková, nar. 1968
2 965 694 CZK
29.03.2022
Benachrichtigungen
Quelle:
Hlídač státu
(CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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