Dekret Nr. 11 / 2003 Coll.

Verordnung zur Aufhebung des Erlasses Nr. 127 / 1996 Slg., über die medizinische Eignung für die Erteilung oder Erneuerung einer Waffenlizenz und über die Erklärung des Antragstellers

Gültig In Kraft seit 10.01.2003
Inhalt
11)
ERKLÄRUNG
vom 6. Januar 2003
zur Aufhebung des Erlasses Nr. 127 / 1996 Slg. über die medizinische Eignung zur Erteilung oder Verlängerung der Gültigkeit einer Waffenlizenz und zur Erklärung des Antragstellers
Gemäß § 79 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 119/2002 Slg. über Waffen und Munition und zur Änderung des Gesetzes Nr. 156/2000 Slg. über die Verifizierung von Waffen, Munition und pyrotechnischen Artikeln und über die Änderung des Gesetzes Nr. 288/1995 Slg., über Waffen und Munition (Firearms and Ammo Act), geändert durch Gesetz Nr. 13/1998 Slg.
§ 1
Erlass Nr. 127 / 1996 Slg. über die medizinische Eignung für die Erteilung oder Erneuerung einer Waffenlizenz und über die Erklärung des Antragstellers wird aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Dr. Součková v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 11 / 2003 Slg., zur Aufhebung des Dekrets Nr. 127 / 1996 Slg., zur medizinischen Eignung für die Erteilung oder Erneuerung einer Waffenlizenz und zur Erklärung des Anmelders
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum10.01.2003
In Kraft seit10.01.2003
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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