Erlass des Ministeriums für Verkehr und Chef Schiedsrichter der ČSSR Nr. 11 / 1966 Coll.
Verordnung des Verkehrsministeriums und des Chief Arbiters der CSSR über wirtschaftliche Verträge für Straßengüter
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.