Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 109 / 2013 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Erklärung eines Betrags, der 50% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für die Zwecke des Lebens und der Existenzminima entspricht, und 50% und 25% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für die Zwecke der staatlichen sozialen Unterstützung
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Gesetz Nr. 110 / 2006 Coll.
Führt durch
Gesetz über Leben und bestehende Minderheit
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 117/1995
Wird durchgeführt durch
Staatliche Sozialhilfegesetz