Entschließung Nr. 108/2020

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 18.03.2020
ANHANG
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 18. März 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020, gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, erklärte die Regierung den Notstand gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) und Artikel 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg., wegen gesundheitlicher Bedrohungen im Zusammenhang mit der Noterkennung von Coronavirus / bekannt als SARS CoV-2 / im Gebiet
Regierung
mit Wirkung vom 19. März 2020 verbieten alle Personen von 00: 00, in Einzelhandelsgeschäften zwischen 10: 00 und 12: 00, mit Ausnahme von Personen über 65 Jahren und Eigentümern und Mitarbeitern des Ladenbetreibers oder von Personen mit ähnlichen Anteilen.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 108/2020
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum18.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf