Dekret Nr. 108 / 2016 Coll.

Verordnung über die Einrichtung von Freistellungen für den automatischen Informationsaustausch mit einem anderen Staat im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit bei der Steuerverwaltung

Zeitliche Textfassungen

06.04.2016 Verkündet
In Kraft seit 06.04.2016
06.04.2016 Vorherige
In Kraft seit 06.04.2016 bis 31.03.2019

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