Verordnung Nr. 108/1989 Slg.
Dekret des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung und Ergänzung des Dekrets Nr. 96/1987 Slg. über die Grundsätze zur Verringerung der Arbeitszeit ohne Verringerung der Löhne für Gesundheitsgründe für Arbeitnehmer, die mit chemischen Karzinogenen arbeiten
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