Regierungsverordnung Nr. 108 / 1952 Coll.

Verordnung zur Änderung des Anwendungsbereichs von Agrar-, Forst- und Agrarschulen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf