Regierungsverordnung Nr. 108 / 1952 Coll.
Verordnung zur Änderung des Anwendungsbereichs von Agrar-, Forst- und Agrarschulen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.