Rechtliche Maßnahme des tschechischen Nationalratsbüros Nr. 107 / 1969 Coll.
Rechtliche Maßnahme des Präsidiums des tschechischen Nationalrats zur Ermächtigung des Justizministers, Richter zeitweilig zu bewegen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.