Regierungsverordnung Nr. 107 / 1952 Coll.

Verordnung zur Verlängerung des Gesetzes über nationale Industrieunternehmen auf nationale Unternehmen im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst

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Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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