Regierungsverordnung Nr. 107 / 1952 Coll.
Verordnung zur Verlängerung des Gesetzes über nationale Industrieunternehmen auf nationale Unternehmen im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.