Dekret Nr. 106 / 1964 Coll.

Regierungsverordnung über außergewöhnliche Altersversorgung bestimmter Arbeitnehmer

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf