Dekret Nr. 105 / 2025 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 412 / 2021 Slg., über die Haushaltsstruktur, geändert

Gültig In Kraft seit 01.07.2025
Inhalt
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 9. April 2025
zur Änderung des Erlasses Nr. 412 / 2021 Coll. über die Haushaltszusammensetzung in der geänderten Fassung
Das Finanzministerium legt gemäß Artikel 2a Absatz 4 des Gesetzes Nr. 218/2000 Slg. über die Haushaltsregeln und die Änderung bestimmter damit zusammenhängender Gesetze (Haushaltsregeln), geändert durch Gesetz Nr. 484/2020 Slg., und gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 250/2000 Slg. über die Haushaltsregeln der Gebietshaushalte, geändert durch Gesetz Nr. 484/2020 Slg.:
Čl. I
Dekret Nr. 412 / 2021 Coll., über die Haushaltsstruktur, geändert durch Dekret Nr. 402 / 2022 Coll., Dekret Nr. 348 / 2023 Coll. und Dekret Nr. 385 / 2024 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Anhang 2 wird nach dem Eintrag 5334 folgender Eintrag 5335 eingefügt:
"Artikel 5335 - Nicht-Investitionstransfers an öffentliche Kultureinrichtungen".
2. In Anhang Nr. 2 wird nach Eintrag 6354 folgender Eintrag 6355 eingefügt:
"Item 6355 - Investitionstransfers an öffentliche Kultureinrichtungen".
3. In Anhang 3 wird Absatz 4197 nach Absatz 4196 eingefügt:
"Abschnitt 4197 - Nutzen staatlicher Sozialhilfe."
4. In Anhang 7 werden Teilquerschnittsindikatoren 31 bis 33 gestrichen.
Čl. II
Effizienz
Dieser Erlass wird am 1. Juli 2025 mit Ausnahme von Artikel I Absatz 4 wirksam, der am 1. Januar 2026 wirksam wird.
Finanzminister:
Ing. Stanjura v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 105 / 2025 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 412 / 2021 Coll., über die Haushaltszusammensetzung, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum15.04.2025
In Kraft seit01.07.2025
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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