Verordnung Nr. 105 / 1973 Slg.

Erlass des Bundesministeriums des Innern zur Ergänzung des Erlasses Nr. 5 / 1958 der Ú. l., die ausführlichere Vorschriften über die zivile ID gibt

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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