Gesetzliche Maßnahme des Präsidiums der Nationalversammlung Nr. 105 / 1968 Coll.
Rechtliche Maßnahmen des Präsidiums der Nationalversammlung zu bestimmten Maßnahmen im Bereich Justiz und Staatsanwälte
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.