Regierungsverordnung Nr. 105 / 1965 Coll.
Regierungsverordnung über die Auffüllung des Rechtsmittelsystems durch Münzen von 3 Ccs und 5 Ccs
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.