Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 104 / 2009 Coll.
Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Frage der Preisentscheidung 2 / 09-FAR zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen von Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die nicht der Preisregulierung durch den Originator unterliegen
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
22.04.2009
ANHANG
Kommunikation
Ministerium für Gesundheit
vom 6. April 2009
über die Frage der Preisentscheidung 2 / 09- FAR zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen von Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die nicht der Erzeugerpreiskontrolle unterliegen
Das Gesundheitsministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass es am 20. März 2009 eine Preisentscheidung 2 / 09-FAR zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen von Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke erlassen hat, die nicht der Erzeugerpreisregelung unterliegen. Die Preisentscheidung wird im Ministerium für Gesundheitsbulletin 2 / 2009 vom 31. März 2009 veröffentlicht und trat am 1. April 2009 in Kraft.
Minister:
Filipio v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 104 / 2009 Slg. über die Frage der Preisentscheidung 2 / 09-FAR zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen von Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die nicht der Preisregelung unterliegen |
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| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 22.04.2009 |
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| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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