Entschließung Nr. 103 / 2021 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
Entschließung Nr. 203 der Regierung der Tschechischen Republik über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Gültig
Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen:
26.02.2021
ANHANG
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 26. Februar 2021
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution Nr. 196 vom 26. Februar 2021, durch die die Regierung gemäß Artikel 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) und § 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg. über die Notverwaltung und zur Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) in der geänderten Fassung zur Annahme der Krisenbeschlüsse (
Regierung mit Wirkung vom 27. Februar 2021 von 00: 00 bis 28. März 2021 bis 23: 59
I. verbietet Besuche in Haftanstalten, Gefängnissen und Einrichtungen für die Durchführung von Sicherheitshaftungen:
- die Beklagten gemäß Artikel 14 des Gesetzes Nr. 293 / 1993 Slg. über die Ausübung des Gewahrsams in der geänderten Fassung; das Verbot gilt nicht für Besuche gemäß § 14 (9) und (10) und § 28 Absatz 2 dieses Gesetzes,
- gemäß Artikel 19 des Gesetzes Nr. 169 / 1999 Slg. verurteilt, über die Vollstreckung eines Verurteilungsurteils und zur Änderung bestimmter verwandter Rechtsakte in der geänderten Fassung,
- Häftlinge, die gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 129 / 2008 Slg. über die Durchführung der Sicherheitshaftung und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze in der geänderten Fassung durchgeführt werden; das Verbot gilt nicht für Personen gemäß Absatz 10 Absatz 2 dieses Gesetzes;
II. Sofern dem Justizminister eine Befreiung von dieser außergewöhnlichen Maßnahme gewährt werden kann.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Entschließung Nr. 103/2021 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK, Nr. 203 über die Annahme von Krisenmaßnahmen |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 26.02.2021 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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