Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 103 / 1997 Coll.
Feststellungen des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 9. April 1997 über die Nichtigerklärung eines Teils der Bestimmung § 171 Absatz 1 Buchstabe d des Strafgesetzes Nr. 140 / 1961 Coll., geändert
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.