Gesetz Nr. 103 / 1964 Coll.
Gesetz über die Sicherheit von kooperativen Bauern in der Krankheit und über die Sicherheit von Mutter und Kind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.