Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft Nr. 103 / 1963 Coll.

Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Forst und Wasser, die durch Durchführungsvorschriften für das Fischereigesetz ausgestellt werden

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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