Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 102 / 2008 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über den anwendbaren Betrag zur Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., zum Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und zur Änderung bestimmter Gesetze
Zeitliche Textfassungen
26.03.2008
Verkündet
In Kraft seit 26.03.2008
Novellierungen
Keine Novellierungen verfügbar.