Regierungsverordnung Nr. 102 / 2002 Coll.

Verordnung der Regierung über die Zahlung eines einmaligen finanziellen Ausgleichs zur Minderung bestimmter Ungerechtigkeiten, die durch das kommunistische Regime verursacht wurden, an Personen, die militärischen Zwangsarbeitslagern zugeordnet werden

Zeitliche Textfassungen

29.03.2002 Verkündet
In Kraft seit 29.03.2002
29.03.2002 Vorherige
In Kraft seit 29.03.2002 bis 31.12.2023

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