Dekret des Finanzministeriums und der Staatsbank der Tschechoslowakei Nr. 102 / 1966 Coll.
Verordnung des Finanzministeriums und der Tschechoslowakischen Staatsbank über die Finanzierung der Reproduktion von Grundmitteln
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.