Regierungsverordnung Nr. 101 / 1952 Coll.
Verordnung über die Anpassung der Bedingungen für die Dauer der Ansprüche an bestimmte Rentensysteme
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.