Mitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 100 / 2024 Coll.
Mitteilung des Nationalen Haushaltsausschusses über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
23.04.2024
100 %
GEMEINSCHAFT
Nationale Haushaltsräte
vom 11. April 2024
nach Abzug der Reserve der Mittel für die Finanzierung der Staatsschulden
Der Nationale Haushaltsrat gibt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 23 / 2017 Slg. über die haushaltspolitische Verantwortung in der geänderten Fassung den Betrag der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden auf 43,96% des BIP zum 31.12.2023 an.
Präsident des Nationalen Haushaltsausschusses:
Ing. Hampl, MSc., Ph.D.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 100 / 2024 Coll. über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors abzüglich der Mittel für die Finanzierung der Staatsschulden |
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| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 23.04.2024 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Finanzen
Haushaltsplan
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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