Mitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 100 / 2024 Coll.

Mitteilung des Nationalen Haushaltsausschusses über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 23.04.2024
100 %
GEMEINSCHAFT
Nationale Haushaltsräte
vom 11. April 2024
nach Abzug der Reserve der Mittel für die Finanzierung der Staatsschulden
Der Nationale Haushaltsrat gibt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 23 / 2017 Slg. über die haushaltspolitische Verantwortung in der geänderten Fassung den Betrag der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden auf 43,96% des BIP zum 31.12.2023 an.
Präsident des Nationalen Haushaltsausschusses:
Ing. Hampl, MSc., Ph.D.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 100 / 2024 Coll. über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors abzüglich der Mittel für die Finanzierung der Staatsschulden
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.04.2024
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Finanzen Haushaltsplan
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf