Gesetz Nr. 100 / 2010 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 111/2009 Slg., über Grundregister
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 111 / 2009 Coll.
Wird geändert durch
Gesetz über Grundregister