Gesetz Nr. 100 / 2010 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 111/2009 Slg., über Grundregister

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 111 / 2009 Coll.
Gesetz über Grundregister
Wird geändert durch
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