Verordnung des Justizministeriums Nr. 100/1993
Verordnung des Justizministeriums über die Anordnung des Schiedsrichters von Regional- und Bezirksgerichten, Justizkandidaten und über die Anordnung des Personals des Berufsapparats von Regional- und Bezirksgerichten
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.