Dekret des Außenministers Nr. 100 / 1967 Coll.
Verordnung des Außenministers über die Änderung von Artikel II Absatz 1 des Übereinkommens zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Republik und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Beihilfen für Naturkatastrophen, die am 6. Oktober 1956 in Prag unterzeichnet wurden
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.