Regierungsverordnung Nr. 10 / 2003 Coll.

Verordnung der Regierung über die Besatzung von Soldaten der tschechischen Armee zur Durchführung von Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik in der Zeit bis zum 31. März 2003

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 219 / 1999
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik
Wird durchgeführt durch
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