Regierungsverordnung Nr. 10 / 2003 Coll.
Verordnung der Regierung über die Besatzung von Soldaten der tschechischen Armee zur Durchführung von Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik in der Zeit bis zum 31. März 2003
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik