Regierungsverordnung Nr. 10 / 1949 Coll.
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die kommunalen Unternehmen und zur Erteilung ihrer Satzung (Gewerkschaftsstatut)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.