Dekret Nr. 10 / 1948 Coll.
Vorläufige Anwendung des am 4. Juli 1947 in Prag unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Tschechoslowakei und der Republik Polen über wirtschaftliche Zusammenarbeit
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.