Dekret Nr. 10 / 1948 Coll.

Vorläufige Anwendung des am 4. Juli 1947 in Prag unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Tschechoslowakei und der Republik Polen über wirtschaftliche Zusammenarbeit

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf