Dekret Nr. 1 / 2011 Coll.

Erlass zur Änderung des Erlasses Nr. 460 / 2008 Slg., über die Methode der externen Markierung, Dienstuniformen und spezielle Farbgestaltung und Kennzeichnung von Dienstfahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen der Polizei der Tschechischen Republik und über die Erteilung der Zugehörigkeit zur Polizei der Tschechischen Republik

Gültig In Kraft seit 22.01.2011
Inhalt
1
ERKLÄRUNG
vom 27. Dezember 2010
zur Änderung des Erlasses Nr. 460 / 2008 Slg., über die Methode der externen Kennzeichnung, der Dienstuniformen und der besonderen Farbgestaltung sowie die Bezeichnung von Dienstfahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen der Polizei der Tschechischen Republik und über die Demonstration der Zugehörigkeit zur Polizei der Tschechischen Republik
Das Innenministerium sieht gemäß § 22 Abs. 4 und § 108 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 273 / 2008 Slg. auf der Polizei der Tschechischen Republik vor:
Čl. I
Dekret Nr. 460 / 2008 Coll., über die Methode der externen Markierung, Dienstuniformen und spezielle Farbgestaltung und Kennzeichnung von Dienstfahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen der Polizei der Tschechischen Republik und über die Erteilung der Zugehörigkeit zur Polizei der Tschechischen Republik, wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 14 (1) wird am Ende von Buchstabe a das Wort "oder " gestrichen; am Ende von Buchstabe b wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und die folgenden Punkte c) und d) werden angefügt:
"(c) abwechselnd blaue Felder mit der schwarzen Inschrift" POLICE OF THE CR "und gelbe Felder mit der schwarzen Inschrift" ACCESS OF ZAKZAN "; oder
d) abwechselnd gelbe Felder mit der schwarzen Inschrift "POLICE der Tschechischen Republik" und blaue Felder mit der schwarzen Inschrift "ACCESS ZAKZAN".
2. In Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a werden am Ende Folgendes angefügt:

"

"
3. In Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe b werden am Ende Folgendes angefügt:

".
4. In Anhang 1 Nummer 2 Buchstabe a werden am Ende Folgendes angefügt:

"

"
5. In Anhang 1 Nummer 2 Buchstabe b werden am Ende Folgendes angefügt:

".
6. In Anhang 1 Nummer 2 wird folgender Buchstabe d angefügt:
"(d) Version für den Luftservice
"
7. In Anhang 1 Nummer 5 wird am Ende Folgendes angefügt:

".
8. In Anhang 4 Nummer 5 wird am Ende Folgendes angefügt:

".
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
John v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 1 / 2011 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 460 / 2008 Coll., über die Methode der externen Markierung, Dienstuniformen und spezielle Farbgestaltung und Kennzeichnung von Dienstfahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen der Polizei der Tschechischen Republik und über die Bewährung der Polizei der Tschechischen Republik
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.01.2011
In Kraft seit22.01.2011
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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