Gesetz Nr. 1 / 2009 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 338/1992 Slg., über Immobiliensteuer, geändert

Gültig In Kraft seit 01.01.2009
1
DIE RECHT
vom 18. Dezember 2008
zur Änderung des Gesetzes Nr. 338/1992 Slg., über Immobiliensteuer, geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 338 / 1992 Slg., über Immobiliensteuer, geändert durch Gesetz Nr. 315 / 1993 Slg., Gesetz Nr. 242 / 1994 Slg., Gesetz Nr. 248 / 1995 Slg., Gesetz Nr. 65 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 342 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 239 / 2001 Slg.
1. Absatz 9 Absatz 1 Buchstabe g wird gestrichen.
2. In Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe r werden die Worte "oder Änderungen, die bei der Verringerung der Wärmeleistung des Bauwerks durch Bauänderungen, für die eine Baugenehmigung erteilt wurde, bestehen, gestrichen.
3. Am Ende des § 12 werden die Worte "außer für das Land gemäß § 5 Abs. 1 " hinzugefügt.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
1. Wurde ein Recht auf Befreiung von der Bausteuer gemäß § 9 Abs. 1 g des Gesetzes Nr. 338 / 1992 Slg., auf Grundsteuer, bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam, so wird die Befreiung zum letzten Mal im Steuerjahr 2009 gewährt.
2. Ist ein Recht auf Befreiung von der Bausteuer gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe r des Gesetzes Nr. 338 / 1992 Slg. auf Grundsteuer bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geschaffen worden, so wird die Befreiung zum letzten Mal im Steuerjahr 2012 gewährt.
Čl. III
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Wolf
Klaus v. r.
Topolánek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 1 / 2009 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 338 / 1992 Slg., über Immobiliensteuer, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum01.01.2009
In Kraft seit01.01.2009
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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