Regierungsverordnung Nr. 1 / 1999 Coll.
Verordnung der Regierung über die Gewährung von Beihilfen in der Landwirtschaft für die teilweise Entschädigung schädlicher wirtschaftlicher Auswirkungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.